Wer haftet beim Umzug im Schadensfall?

Im Schadensfall haftet grundsätzlich der Verursacher selbst. Hierbei gilt jedoch, dass Umzugshelfer die aus reiner Gefälligkeit eingesetzt werden, z.B. Freunde und Familie, nicht für verursachte Schäden belangt werden können. Sollte Sie mit unserer Umzugsfirma umziehen sind Sie jedoch auf der sicheren Seite. Wir haften gesetzlich für verursachte Schäden bis 620€ je m³ Laderaum oder nach zusätzlich vereinbarter Versicherung.